Aktionstag: Grundsteuer 2025
Stadt Köln muss jetzt Farbe bekennen
Eigentümer wie Mieter möchten seit langem wissen, wie es in Köln mit der Grundsteuer weitergeht. Müssen wir uns auf eine Erhöhung durch die Hintertür einstellen (bei Belassung der aktuellen Hebesätze) oder wird die Stadt Köln von den aufkommensneutralen Hebesätzen, die das Land NRW veröffentlicht hat, Gebrauch machen?
Fragen, auf die die Stadt Köln bis heute keine Antwort gegeben hat. Lediglich die Aussage von Oberbürgermeisterin Reker steht im Raum, bei Finanzbedarf als erstes die Grundsteuer zu erhöhen, bevor man die Gewerbesteuer anfasst.
Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass das in NRW angewandte „Scholz-Modell“ zu erheblichen Verschiebungen im Aufkommen der Grundsteuer zulasten von Wohnimmobilien führen wird. Im Gegenzug ist davon auszugehen, dass Gewerbeimmobilien in großem Maße entlastet werden. Daher hat das Land NRW auch differenzierte Hebesätze veröffentlicht.
Schon jetzt können sich bestimmte Einkommensgruppen das Wohnen in Köln nicht mehr leisten. Der Anteil der Bruttomiete am Gesamteinkommen liegt bei diesen Gruppen über 30%. Kommt nun eine massive Erhöhung der Grundsteuer hinzu, so wird in Köln das Wohnen für noch mehr Menschen unbezahlbar.
Diesem Umstand geschuldet muss die Stadt Köln ihren Bürgern nun „reinen Wein“ einschenken und umgehend mitteilen, wie sie mit den Hebesätzen zum 1.1.2025 verfahren wird.
Nach Meinung des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins darf es unter keinen Umständen zu einer Mehrbelastung der Bevölkerung kommen. Es ist den Bürgern dieser Stadt auch überhaupt nicht zu erklären, warum sie noch mehr Steuern bezahlen sollen, während sich die Stadt unfähig zeigt, allein durch das Missmanagement der vielen Großprojekte sparsam mit dem Geld der Bürger - denn das sind Steuern - umzugehen. Vor allem ist das Unverständnis umso größer, als dass es für die irrwitzig hohen Kostensteigerungen bislang keinerlei persönliche Konsequenzen gegeben hat.
Ungeachtet der kommenden Entwicklung bei den Hebesätzen weist der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein darauf hin, dass es erhebliche Bedenken bei der Verfassungsmäßigkeit des für NRW geltenden Modells gibt. Hierzu unterstützt der Verband Haus&Grund, dem auch der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein angehört, in NRW mehrfache Klagen vor den Gerichten. Hierzu hat der Bundesfinanzhof sich schon dahingehend geäußert, dass er festgestellt hat, dass die fehlende Möglichkeit, abweichende Grundstückswerte nachzuweisen, rechtswidrig ist. Insofern haben die Finanzbehörden erlassen, dass der Vollzug der Grundsteuer ausgesetzt wird, wenn das Grundsteuerwert nachweislich um mehr al 40% vom veranschlagten Wert abweicht. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ermuntert alle Eigentümer auf, von diesen wenn auch eher geringen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
Haus&Grund Deutschland führt am 7. Oktober den Aktionstag „Grundsteuer“ durch. Mit dem Tag soll auf die steigenden Belastungen der Immobilieneigentümer und Mieter hingewiesen werden, die in zum Teil leichtfertiger Weise durch die Kommunen hingenommen werden. Denn es sind mitnichten nur die fehlenden Zuweisungen durch Bund und Land an der Anhebung schuld. Vielmehr sind viele Kommunen bis heute noch nicht willens, wirksame Sparmaßnahmen durchzuführen. Diese sind sicher bei den Bürgern unbeliebt und kurz vor der Kommunalwahl für die regierenden Parteien schädlich. Am Ende aber müssen die angehäuften Schulden jedoch bezahlt werden.