Heizungsförderung für alle Eigentümer
Ab sofort sind alle Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland antragsberechtigt, Förderung für ihre Heizungssanierung in Anspruch zu nehmen.
Eigentümer können sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag für die Heizungsförderung stellen, um eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Immobilien einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz einrichten zu lassen.
Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden, in dem eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung zur Zusage vereinbart wurde. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Für Vorhaben, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) in Deutschland sind.
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Privatpersonen stehen zwei Formen der Finanzierung zur Verfügung: ein Zuschuss und ein Ergänzungskredit.
Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Kredit Nr. 358, 359
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Quelle: KfW