Heizungsförderung für alle Eigentümer

Ab sofort sind alle Eigen­tümer einer Wohn­immobilie in Deutsch­land antrags­berechtigt, Förderung für ihre Heizungssanierung in Anspruch zu nehmen.

Eigentümer können sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

Vor Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einem Fach­unternehmen ab­gesch­lossen werden, in dem eine auf­schiebende bzw. auf­lösende Be­dingung zur Zu­sage ver­einbart wurde. Aus dem Ver­trag muss her­vorgehen, wann die ge­plante Maß­nahme vor­aus­sichtlich um­gesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außer­halb des Be­willigungs­zeitraums liegen.

Für Vor­haben, die zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nach­geholt werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Ein­familien­häusern oder Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden.
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden.

 

Privat­personen stehen zwei Formen der Finanzierung zur Ver­fügung: ein Zu­schuss und ein Ergänzungs­kredit.

Zuschuss Nr. 458

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

 

Kredit Nr. 358, 359

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

  • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahres­einkommen von bis zu 90.000 Euro

Quelle: KfW

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