Grundsteuerbescheide 2025 in der Post

Ab dem 20. Januar 2025 beginnt die Stadt Köln mit der Zustellung der Grundsteuerbescheide nach neuem Recht.

Über 300.000 Bescheide werden in den kommenden Tagen zugestellt, wodurch ein mehrjähriger Reformprozess der Grundsteuer in Deutschland abgeschlossen wird.

Neuer Berechnungsansatz der Grundsteuer

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgte in drei Schritten:

  1. Bewertung des Grundbesitzes: Die Finanzämter ermittelten den Grundsteuerwert für jedes Grundstück auf Basis des Bewertungsgesetzes. Diese Informationen wurden in einem Bescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer übermittelt.
  2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags: Der Grundsteuerwert wurde mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
  3. Festsetzung der Grundsteuer: Die Kommunen berechneten schließlich die Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem jeweiligen Hebesatz multiplizierten.

Wichtig zu beachten ist, dass die Kommunen an die Vorgaben der Finanzämter gebunden sind und keine eigenen Bewertungen vornehmen. Selbst wenn Einsprüche gegen die Bescheide der Finanzämter vorliegen, dürfen die Kommunen die Steuerberechnung erst anpassen, wenn ein neuer Grundsteuermessbescheid vorliegt.

Auswirkungen der Reform

Die Grundsteuerreform wird bundesweit umgesetzt, wobei in Nordrhein-Westfalen das sogenannte Bundesmodell angewandt wird. Die Kommunen legen lediglich die Höhe des Hebesatzes fest. In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Köln den örtlichen Hebesatz festgelegt. Danach beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) unverändert 165 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) wurde auf den einheitlichen Hebesatz auf 475 Prozent (alt: 515 Prozent) gesenkt.

Für Steuerpflichtige kann die Reform dennoch unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben, da die Bewertungen der Finanzämter in einigen Fällen zu höheren oder niedrigeren Steuerbeträgen führen.

Informationsangebote und Kontaktmöglichkeiten

Die Finanzämter stehen für Fragen zu den Grundsteuerwerten und Grundsteuermessbeträgen zur Verfügung. Hier sind die relevanten Telefonnummern:

  • Finanzamt Köln-Altstadt: 0221 / 2026-1959
  • Finanzamt Köln-Mitte: 0221 / 92400-1959
  • Finanzamt Köln-Nord: 0221 / 97344-1959
  • Finanzamt Köln-Ost: 0221 / 9805-1959
  • Finanzamt Köln-Porz: 02203 / 598-1959
  • Finanzamt Köln-Süd: 0221 / 2026-1959
  • Finanzamt Köln-West: 0221 / 5734-1959

 

Informationen zur Grundsteuerreform und zu Gebührenbescheiden

Die Stadt Köln hat umfangreiches Informationsmaterial zur Grundsteuerreform 2025 zusammengestellt und stellt dieses im Internet bereit unter:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20245/index.html

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich als Mitglied an unsere Terminstelle und vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Steuerberatern.

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