Reformierte Heizkostenverordnung

Am 1. Oktober entfällt das Wärmepumpenprivileg

Wer eine Mietwohnung oder ein vermietetes Haus mit einer Wärmepumpe beheizt, muss die entstehenden Stromkosten bisher nicht nach Verbrauch auf die Mieter umlegen. Eine Reform der Heizkostenverordnung ändert das jetzt. Was das bedeutet.

Mit dem 1. Oktober entfällt das sogenannte Wärmepumpenprivileg für die Heizkostenabrechnung. Unmittelbare Folgen für die Bewohner mit Wärmepumpe beheizter Mietwohnungen hat das aber nicht. Darauf weist der Verband hin. „Bislang durften die Stromkosten aus dem Betrieb der Wärmepumpe verbrauchsunabhängig auf die Mieter umgelegt werden“, erklärt Vorstandsvorsitzende Konrad Adenauer das Wärmepumpenprivileg. „Ab dem 1. Oktober gilt eine reformierte Fassung der Heizkostenverordnung, nach welcher der Stromverbrauch einer Wärmepumpe genau wie etwa auch die Gaskosten der Gaszentralheizung nach Verbrauch abzurechnen ist.“

Allerdings können Mieter eine solche verbrauchsgerechte Abrechnung nicht ab sofort verlangen. „Vermieter haben bis zum 30. September 2025, also ein Jahr lang, Zeit, um entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte zu installieren“, erläutert Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Er erklärt: „Erst für den nächsten nach der Installation der Zähler beginnenden Abrechnungszeitraum ist die verbrauchsabhängige Abrechnung dann verpflichtend.“ Meist wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung von Mietwohnungen genutzt.

Wer also im Jahr 2025 Verbrauchserfassungsgeräte installieren lässt, muss erst das Jahr 2026 verbrauchsgerecht abrechnen. Mieter in Häusern, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, können also erst im Laufe des Jahres 2027 damit rechnen, erstmals eine Betriebskostenabrechnung mit verbrauchsabhängiger Heizkostenerfassung im Briefkasten zu finden. „Es bleibt also genug Zeit für die vermietenden Eigentümer, Verbrauchserfassungsgeräte auszusuchen und installieren zu lassen“, stellt Tewes fest. Bei Fragen finden private Vermieter Information und Beratung zur Betriebskostenabrechnung als Mitglied im Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.

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