Sehr gute Nachrichten aus Berlin
Der Koalitionsvertrag wird im Hinblick auf das Mietrecht nicht vollständig umgesetzt.
Dies bedeutet, dass
• die Kappungsgrenze nicht abgesenkt wird,
• der Betrachtungszeitraum im Mietspiegel nicht verlängert wird,
• weitere Änderungen im Mietspiegelrecht nicht erfolgen,
• die Schonfristzahlung nicht auf die ordentliche Kündigung ausgeweitet wird.
Dieser politische Erfolg ist das Ergebnis der intensiven Arbeit des Bundesverbandes Haus & Grund Deutschland. Nur die Mietpreisbremse wird ein weiteres Mal verlängert. Alle weiteren Vereinbarungen und Prüfaufträge aus dem Koalitionsvertrag werden kein Gesetz. „ Die Verlängerung der Mietpreisbremse werden wir dennoch einer Prüfung durch das Verfassungsgerichts zuführen,“ sagt Verbandspräsident Dr. Kai Warnecke.