Straßenausbaubeiträge früher abgeschafft
Die Abschaffung in NRW soll schon zum 1. Januar 2024 kommen.
Ab dem 1. Januar 2024 sollen Kommunen in NRW keine Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben dürfen, so der neueste Plan der Landesregierung und nicht wie geplant erst zum 1. April. Das geht aus der jüngsten Version des Gesetzentwurfes hervor, die dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt. „Die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach macht damit deutlich, dass es sich bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge definitiv nicht um einen Aprilscherz handeln wird“, stellt Verbandspräsident Konrad Adenauer erfreut fest. „Sie meint es ernst und schafft schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Kommunen, Eigentümerinnen und Ei-gentümer in NRW. Das ist eine sehr gute Nachricht.“
Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden, was im neuen Jahr passieren soll. Das Erhebungsverbot für die Beiträge tritt dann rückwirkend in Kraft: Für ab dem 1.1.2024 beschlossene Baumaßnahmen dürfen die Kommunen dann keine Beiträge von den Anliegern mehr verlangen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hält das Landesparlament am 12. Januar eine Sachverständigenanhörung ab. Daran wird auch der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya, teilnehmen. „Ich werde den Abgeordneten empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen“, kündigt er an. „Mit diesem Gesetz wird vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in NRW die Sorge vor einer zukünftigen Bei-tragsbelastung in teilweise existenzbedrohender Höhe genommen.“
Die Eigentümerverbände Haus & Grund hatten sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Kosten für den Straßenausbau, die künftig nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden können, erstattet das Land den Kommunen. „Für alle Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 von der Kommune beschlossen worden sind, gilt hingegen das alte Recht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. „Für diese Maßnahmen besteht die Beitragspflicht der Anlieger noch. Das Land übernimmt jedoch für Maßnahmen seit dem 1. Januar 2018 über ein Förderprogramm die Beiträge.“ Das Förderprogramm soll verlängert werden, so dass diese bisherige Regelung weiterhin umgesetzt werden kann.