Frist für Erschließungsbeiträge
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Kommunen in NRW eine Frist von 10 Jahren eingeräumt.
Erschließungsbeiträge: Frist soll von 10 auf 20 Jahre erhöht werden - NRW Opposition, KHUG + Haus & Grund Rheinland Westfalen dagegen.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ralf Witzel und der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Dirk Wedel, haben im März drei Spitzenvertreter vom Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen im Landtag empfangen: Vizepräsident Dr. Johann Werner Fliescher, Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya und Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.
Neben einem Austausch zu Grundsteuer-Reform und Grunderwerbsteuer ging es vor allem um die von Schwarz-Grün geplante Fristverlängerung bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen. In einem späteren Termin mit der SPD-Landtagsfraktion zum gleichen Thema nahmen Justus Moor, Sprecher für Heimat und Kommunales, Ellen Stock, Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitales, und Thilo Waasem, Referent für Heimat und Kommunales, an dem Gespräch teil
Auf 20 Jahre steigen
„Die Beiträge sind ein großes Thema für die Mitglieder, immerhin können sie für Eigentümer existenzbedrohend sein“, sagte Tewes und fährt fort: „Wird eine Straße erstmals hergestellt, darf die Kommune den Anliegern nämlich 90 Prozent der Kosten aufbürden.“ Früher gab es dazu keine Frist, Kommunen rechneten teils erst Jahrzehnte später ab. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Fall mit 30 Jahren Verzögerung für verfassungswidrig. NRW erließ daher im Sommer 2022 eine Frist von 10 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage durch die neue Straße respektive 25 Jahre nach Beginn der Baumaßnahme (sog. „Spatenstichregelung“). Auf Drängen der Kommunen soll die Spatenstichregelung nun komplett entfallen und die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre steigen.
Für Spatenstichregelung
Was die Spatenstichregelung betrifft, so sind SPD und Eigentümer gegen eine Abschaffung, weil man so einen Baubeginn eindeutiger feststellen kann. Der Eintritt der Vorteilslage ist dagegen oft umstritten: Muss die Straße nur befahrbar sein, damit der Vorteil eingetreten ist? „Oder ist die Straße erst fertig, wenn Jahrzehnte später auch die letzte Straßenlaterne aufgestellt wurde?“, fragte Thomas Tewes mit Blick auf ihm bekannte Fälle aus Köln. Man war sich einig: Die aktuelle Rechtslage muss bleiben. Ganz anders als beim Straßenausbau: „Wir sind uns mit der SPD einig, dass die Möglichkeit zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz gestrichen werden muss“, stellte Erik Uwe Amaya fest.
Teilabschnitte abrechnen
Auf Seiten der FDP griff man die Sorge der Kommunen, die sich für die Fristverlängerung stark machen, weil Rechtsstreitigkeiten mit langen Gerichtsverfahren die Abrechnung in die Länge ziehen können, mit einem konstruktiven Vorschlag auf: In Bayern ist es Kommunen erlaubt, Baumaßnahmen in Teilabschnitten abzurechnen. Bei einem größeren Neubaugebiet braucht also nicht bis zur Fertigstellung des gesamten Quartiers gewartet zu werden, bis die Abrechnung der ersten, bereits fertigen Teilflächen beginnen kann. Das könnte als Vorbild für NRW dienen, findet die FDP und stieß damit bei den Eigentümer-Vertretern auf Zustimmung. Man war sich einig: Die Beiträge müssen möglichst zeitnah erhoben werden, damit sie nicht nach Jahrzehnten zur bösen Überraschung für Eigentümer werden.