Grundsteuerbescheide in Köln
Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Die Einführung der neuen Grundsteuer sorgt bei Eigentümern in Köln für Unsicherheit und viele Fragen. Nun werden ab Montag, dem 20. Januar die ersten Grundsteuerbescheide nach der Neuberechnung bei den Eigentümern eintreffen. Der Verein ist weiterhin kritisch, was die Umsetzung angeht und gibt klare Handlungsempfehlungen für Betroffene. Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes: „Massive Ungerechtigkeiten drohen, und wir setzen uns dafür ein, dass diese korrigiert werden.“
Keine Zahlungspflicht ohne neuen Bescheid
Viele Eigentümer haben bisher keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Wer noch keinen Bescheid hat, muss auch nichts zahlen. Die Erhebung nach dem alten Recht ist seit dem 1. Januar 2025 verfassungswidrig. Sobald der Bescheid zugestellt wird, sind Zahlungen jedoch rückwirkend fällig. Betroffene sollten den neuen Bescheid sorgfältig prüfen, um mögliche Fehler rechtzeitig zu erkennen.
Unterschied zwischen Grundsteuer- und Abgabenbescheid
"Viele Eigentümer verwechseln den Grundsteuerbescheid des Finanzamts mit dem Abgabenbescheid der Kommune," so Tewes. Insbesondere der Grundsteuerbescheid sollte genau geprüft werden, da dort die Bewertung des Grundstücks festgelegt wird. Ein Widerspruch macht in der Regel nur hier Sinn, da die Berechnungsgrundlage oft fehlerhaft ist. Eigentümer haben vier Wochen nach Zugang des Bescheids Zeit, um Widerspruch einzulegen.
NRW-Modell unter Kritik: Wohnraum im Fokus
Haus und Grund Deutschland unterstützt mehrere Musterklagen gegen das Bundesmodell und damit auch das NRW-Grundsteuermodell. Dieses Modell ist nicht nur ungerecht, sondern laut Gutachten auch verfassungswidrig. Besonders betroffen seien Wohnimmobilien, da die versprochene Aufkommensneutralität lediglich für das Gesamtaufkommen gilt. Für einzelne Eigentümer, insbesondere bei Wohnimmobilien, kann die Belastung dennoch steigen.
Einfamilienhäuser besonders betroffen
Eigentümer von Einfamilienhäusern sind besonders von der Reform betroffen. Fehlerhafte Berechnungen sollten unbedingt geprüft werden. Wer nachweisen kann, dass der tatsächliche Wert um 40 Prozent oder mehr unter der Berechnung liegt, kann eine Aussetzung der Veranlagung beantragen. Ein Gutachten sei dann eine lohnenswerte Investition.
Mieter im Fokus: Umlage der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist umlagefähig und wird über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter übertragen. Das neue Modell belastet Wohnraum stärker als Gewerbe. Thomas Tewes: „Wir haben vorgeschlagen, die differenzierten Hebesätze anzuwenden, denn durch das neue Modell findet eine Belastung des Wohnens und eine Entlastung des Gewerbes statt. Das aber wollte die Stadt nicht. Diese hätten die ungleiche Belastung zumindest abgemildert.“
Was tun bei finanziellen Härtefällen?
Für Eigentümer, die die neue Grundsteuer nicht zahlen können, bleiben die Optionen begrenzt. Ist die Berechnung rechtens, besteht die Zahlungspflicht. In seltenen Ausnahmefällen kann bei der Kommune ein Teilerlass beantragt werden. Das ist jedoch die absolute Ausnahme und keine Lösung für das generelle Problem.
Forderung nach gerechteren Lösungen
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der Grundsteuer. "Die Belastung von Wohneigentum muss reduziert werden," appelliert Tewes an die Politik. Ziel sei eine verfassungskonforme und gerechte Regelung, die Wohneigentum fördert, statt es unverhältnismäßig zu belasten.
Mit den Musterklagen setzt sich Haus und Grund dafür ein, dass alle Eigentümer gleichermaßen von einer Überprüfung des Gesetzes profitieren. "Wir kämpfen für eine Grundsteuer, die gerecht ist und Eigentum schützt," betont Tewes abschließend.