Politik macht es sich zu einfach

Ein Kommentar von Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes 

Grundsteuerschock

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein weist immer wieder darauf hin: Das neue Grundsteuermodell wird ab 1. Januar 2025 zu massiven Belastungen der privaten Immobilieneigentümer führen.

Ein kurzer Blick zurück: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom April 2018 das bisherige Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklärt. Vor allem die Einheitswerte hätten immer wieder angepasst werden müssen, was aber über Jahrzehnte hinweg unterbleib.

Also ersann der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein neues Modell. Manche Bundesländer schlossen sich dem nicht an und verabschiedeten eigene Gesetze. Nordrhein-Westfalen jedoch ließ die Chance eines eigenen Gesetzes ungenutzt und nahm lieber das sogenannte „Scholz-Modell“, obwohl schon damals klar war, dass es mit sehr viel Aufwand und Bürokratie behaftet war.

Den Aufwand haben die Immobilieneigentümer im vorletzten Jahr dann schon zu spüren bekommen. Für viele, vor allem ältere Eigentümer, war die Erhebung eine einzige Zumutung. Jetzt kommt der nächste Schock, denn das Modell wird ab nächstem Jahr zu massiven Verschiebungen und Belastungen zu Ungunsten des Wohnens führen.

Spitzenreiter NRW

In keinem anderen Bundesland müssen die Bürger schon heute so viel für die Grundsteuer zahlen wie in NRW. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 565 % lässt NRW das nächste Bundesland Hessen mit 495% abgeschlagen auf Platz 2 hinter sich. Schleswig-Holstein glänzt als Schlusslicht mit einem Durchschnitt von 347%. Und das war Stand 31.12.2022. Seitdem haben in NRW 104 Kommunen kräftig die Grundsteuer B erhöht. Spitzenreiter war dabei Kölns Nachbarstadt Niederkassel mit nunmehr 1100 %.

Viele Eigentümer hatten die Reichweite dieser Beschlüsse noch gar nicht recht erfasst, bis Anfang dieses Jahres der Grundsteuerbescheid ins Haus flatterte. Da stand es schwarz auf weiß, und das Ausmaß der Erhöhungen wurde auf einen Schlag Wirklichkeit.

Nächster Schock kommt

Ab 1. Januar 2025 wird für viele Eigentümer die Grundsteuer noch einmal einen gewaltigen Satz nach oben machen. Das kommt durch die neuen Bewertungsregeln für Grundstücke und Gebäude. Vor allem ältere Immobilien werden einen erheblichen Wertzuwachs und damit ein höheres Grundsteueraufkommen verzeichnen. Das zeigen bisher alle praktischen Beispiele, die dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein vorliegen. Dies wird in vielen Fällen zu weiteren, erheblichen Belastungen führen, die nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter, belasten.

Weitere Untersuchungen zeigen, dass sich das Grundsteueraufkommen in vielen Fällen auch vom Gewerbe auf das Wohnen verlagern wird. Allein diese Verschiebung kann die

Grundsteuer für das Wohnen um bis zu 20% teurer machen, während das Gewerbe um bis zu 50% Entlastungen erwarten darf.

Verband unterstützt Klagen

Unser Zentralverband Haus&Grund Deutschland unterstützt daher bereits mehrere Klagen gegen das Bundesmodell, das sich in einer Studie als verfassungswidrig gezeigt hat. Dazu kommt, dass die Bewertung von Immobilien und Grundstücken zu Zeiten von Spitzenpreisen stattgefunden hat, die schon heute zum größten Teil nicht mehr haltbar sind. Mit der Justiz ist es aber so, dass Urteile meistens nicht in Windeseile gefällt werden, sondern gerne schon einmal ein paar Jahre brauchen.

Politik muss handeln

Deshalb ist die Politik umso mehr gefordert, unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit zum 1.1.2025 eine Regelung zu finden, wenigsten die Verschiebung des Aufkommens vom Gewerbe hin zum Wohnen zu verhindern. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass es nicht - wie bisher - für beide einheitliche, sondern unterschiedliche Hebesätze geben wird.

Derzeit ergeht sich die Politik aber in dem üblichen „nicht zuständig“ Spiel. NRW Finanzminister Optendrenk sieht Finanzminister Lindener in der Pflicht, der jedoch verweist auf die Länder und Kommunen. Wohin dieses Spiel führen wird, ist jetzt schon klar, nämlich zu gar nichts. Am Ende wird es keine Entlastung geben und immer waren es die anderen Schuld. Vor allem aber Minister Optendrenk ist hier in der Bringschuld, denn nur er kann die Grundlagen für unterschiedliche Hebesätze legen. Der aber spielt anscheinend auf Zeit, die die Eigentümer und Kommunen aber nicht mehr haben.

Hebesätze senken

Sowohl die Stadt Köln wie auch viele anderen Kommunen auch, in denen die Mitglieder des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins beheimatet sind, haben sich bis heute noch nicht dazu geäußert, wie sie bei der Grundsteuer verfahren werden. Wir erinnern uns, dass Kanzler Olaf Scholz - der Erfinder dieses Modell - vollmundig versprochen hat, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll. Versprechen konnte er dies ohne Weiteres, weil er für die Umsetzung gar nicht zuständig war. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Kommunen. Und man ahnte es schon damals, dass sich ebene jene die Möglichkeit vielleicht nicht entgehen lassen, einen gehörigen Schluck aus der „Grundsteuerpulle“ zu nehmen. Denn der Zuwachs kommt ja von alleine, ohne dass man die Hebesätze anrühren muss. Wie praktisch!

Daher fordert der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein alle Kommunen in seinem Einflussbereich auf, sich umgehend zu den Hebesätzen für das Jahr 2025 zu äußern. Wir fordern die Verwaltungen auf, das Versprechen der Aufkommensneutralität umzusetzen und Eigentümer wie Mieter von weiteren Kosten beim Wohnen zu verschonen.

 

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