2025 droht der nächste Grundsteuerschock!
Ein Kommentar von Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes
Kommunen müssen sich jetzt zu Hebesätzen äußern
In keinem anderen Bundesland müssen die Bürger so viel für die Grundsteuer zahlen wie in NRW. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 565 % lässt NRW das nächste Bundesland Hessen mit 495% abgeschlagen auf Platz 2 hinter sich. Schleswig-Holstein glänzt als Schlusslicht mit einem Durchschnitt von 347%. Und das war Stand 31.12.2022. Seitdem haben in NRW 104 Kommunen kräftig die Grundsteuer B erhöht. Spitzenreiter war dabei Kölns Nachbarstadt Niederkassel mit nunmehr 1100 %.
Viele Eigentümer hatten die Reichweite dieser Beschlüsse noch gar nicht richtig erfasst, bis Anfang dieses Jahres der Grundsteuerbescheid ins Haus flatterte. Da stand es schwarz auf weiß, und das Ausmaß der Erhöhungen wurde auf einen Schlag Wirklichkeit.
Aber damit nicht genug, erwartet die meisten Eigentümer und Mieter der nächste Grundsteuerschock schon Anfang des nächsten Jahres. Dann nämlich greift in NRW das neue Grundsteuermodell. Und das hat es in sich!
Untersuchungen zeigen, dass sich das Grundsteueraufkommen in vielen Fällen vom Gewerbe auf das Wohnen verlagern wird. Die Grundsteuer wird also beim Wohnen teurer, während das Gewerbe Entlastungen erwarten darf. Das kommt durch die neuen Bewertungsregeln für Grundstücke und Gebäude. Aber auch innerhalb des Wohnens werden sich Verschiebungen zeigen. Vor allem ältere Immobilien werden einen erheblichen Wertzuwachs und damit ein höheres Grundsteueraufkommen verzeichnen. Das zeigen bisher alle praktischen Beispiele, die dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein vorliegen. Dies wird in vielen Fällen zu weiteren, erheblichen Belastungen führen, die nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter, belasten.
Haus&Grund unterstützt daher bereits mehrere Klagen gegen das Bundesmodell, das sich in einer Studie als verfassungswidrig gezeigt hat. Dazu kommt, dass die Bewertung von Immobilien und Grundstücken zu Zeiten von Spitzenpreisen stattgefunden hat, die schon heute zum größten Teil nicht mehr haltbar sind.
Mit der Justiz ist es aber so, dass Urteile meistens nicht in Windeseile gefällt werden, sondern gerne schon einmal ein paar Jahre brauchen.
Deshalb ist die Politik umso mehr gefordert, unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit zum 1.1.2025 eine Regelung zu finden, wenigsten die Verschiebung des Aufkommens vom Gewerbe hin zum Wohnen zu verhindern. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass es nicht - wie bisher - für beide einheitliche, sondern unterschiedliche Hebesätze geben wird. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein setzt sich daher vehement dafür ein, dass entsprechende Regelungen auf Landes- wie auf Kommunalebene getroffen werden. Die Zeit drängt, denn die Berechnung und Verabschiedung solcher Änderungen wird nicht von heute auf morgen durchzuführen sein.
Auch die Stadt Köln hat sich, wie viele anderen Kommunen auch, bis heute noch nicht dazu geäußert, wie sie bei der Grundsteuer verfahren wird. Wir erinnern uns, dass Kanzler Olaf Scholz - der Erfinder dieses Modell - vollmundig versprochen hat, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll. Versprechen konnte er dies ohne Weiteres, weil er für die Umsetzung gar nicht zuständig ist. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Kommunen. Und man ahnte es schon damals, dass sich ebene jene die Möglichkeit vielleicht nicht entgehen lassen, einen gehörigen Schluck aus der „Grundsteuerpulle“ zu nehmen. Denn der Zuwachs kommt ja von alleine, ohne dass man die Hebesätze anrühren muss. Wie praktisch!
Daher fordert der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein alle Kommunen in seinem Einflussbereich auf, sich umgehend zu den Hebesätzen für das Jahr 2025 zu äußern. Wir fordern die Verwaltungen auf, das Versprechen der Aufkommensneutralität umzusetzen und Eigentümer wie Mieter von weiteren Kosten beim Wohnen zu verschonen.