Wenig Index-Mieten

Nur 2,2 Prozent haben eine Indexmiete abgeschlossen

Jahrelang kannte kaum jemand Indexmieten, inzwischen hat es der sperrige Begriff in die öffentliche Diskussion geschafft: Bei diesen Verträgen ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Im Gegenzug verzichten Vermieter auf alle sonstigen Anpassungen. Mit der hohen Inflation mehrten sich Meldungen, die suggerierten, die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen – ohne dass es dazu verlässliche oder gar amtliche Zahlen geben würde. Neue IW-Berechnungen zeigen nun, dass gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart haben.

Standardverträge für 92,2 Prozent aller Mieter

Auch die Staffelmiete (§ 557a BGB), bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft gerade einmal drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten. Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, spielen Indexmieten eine etwas größere Rolle, sind aber noch immer deutlich in der Minderheit: Hier haben sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet und rund elf Prozent (11,1 %) einen Staffelmietvertrag.

Diskussion macht Indexmieten bekannter

Aus der öffentlichen Diskussion könnte sich ableiten lassen, die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen – dem ist definitiv nicht so. „Paradoxerweise könnte gerade die aktuelle Diskussion Indexmieten deutlich bekannter machen“, sagt IW-Immobilienexperte Ralph Henger. Gleichzeitig rechnet der Experte nicht damit, dass die Form marktbeherrschend sein wird – zu groß sind die Risiken und die möglichen Nachteile gegenüber einem Standardmietvertrag, für Mieter wie auch für Vermieter. Ein Beispiel: Wenn Vermieter energetisch modernisieren, dürfen sie die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Sie sollten deshalb darauf achten, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierten Wohnungen anzubieten – oder die Indexmiete zeitlich zu befristen, was heute schon zulässig ist.


Zur Methodik: Die Auswertung basiert auf einer Befragung von 5.303 Mietern, die im Rahmen des Ariadne-Projekts im sogenannten Wärme- und Wohnen-Panel im Herbst 2022 befragt wurden. Am Ariadne-Projekt sind 24 Institute beteiligt, die gemeinsam erforschen, welche politischen Maßnahmen der Bundesregierung dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen.


Autoren: Instituts der deutschen Wirtschaft, Ralph Henger / Christian Oberst Link zum IW


 

Aktuelle Themen

Nachrichten aus dem Verein, der Stadt und der Wohnungswirtschaft im Überblick.

Alle ansehen

    Diese Webseite verwendet Cookies 🍪

    Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten. Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

    Einstellungen

    • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
      Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

    • Wir verwenden erforderliche Drittinhalte (z.B. Scriptbibliotheken) um die Funktion unserer Seite zu gewährleisten. Wenn Sie dies nicht möchten, besuchen Sie unsere Seite bitte nicht.

      Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister in Drittländern außerhalb der EU ohne angemessenes Datenschutzniveau ein, was folgende Risiken birgt: Zugriff durch Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust.

      Mit Ihrer Einstellung willigen Sie in die oben beschriebenen Vorgänge ein. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.