Asbest-Erkundungspflicht

Apell an Länder, Sanierungen nicht weiter zu erschweren

Keine Asbest-Erkundungspflicht für Hauseigentümer!

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland appellierte vor der Bundesratssitzung an die Länder, sanierungswilligen Gebäudeeigentümern keine weiteren Hürden in den Weg zu stellen. „Der Schutz von Handwerkern vor Asbest ist ein wichtiges Ziel, das Haus & Grund uneingeschränkt unterstützt.

Deshalb sollten die Länder der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Gefahrstoffverordnung zustimmen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die von einigen Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen würden jedoch das Sanieren von Gebäuden unverhältnismäßig erschweren. „Das können wir uns mit Blick auf die Energiewende im Gebäudebestand nicht leisten“, unterstrich Warnecke.

Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses informieren müssen. Anhand dieser Angabe können die Handwerker aufgrund ihrer Expertise abschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe verwendet worden sein könnten, von denen eine Gefahr durch Asbest ausgeht.

Einige Bundesratsausschüsse schlagen nun allerdings eine Erkundungspflicht für Eigentümer vor – sie müssten also vor Baubeginn herausfinden, ob von Bauteilen, an denen gearbeitet werden soll, tatsächlich Gefahren durch Asbest ausgehen. „Diese Erkundung können nur Fachleute durchführen, die rar und teuer sind. Die Erkundungspflicht würde notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen folglich weiter verteuern und verzögern. Das kann kein politisch Verantwortlicher wollen“, sagte Warnecke.

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