Lärm-Urteil am Brüsseler Platz

Stadt Köln muss Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen.

Ein Urteil für die Anwohner

Damit die Anwohner des Brüsseler Platzes nachts nicht länger gesundheitsgefährdenden Lärm ausgesetzt sind, muss die Stadt Köln effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG).

Der Verein sieht sich darin bestätigt, denn schon das im Januar 2012 in Auftrag gegebene Gutachten belegte das, was nun geurteilt wurde: "Die Anwohner haben ein einklagbares Recht auf Intervention der Ordnungsbehörden."

Der Verein forderte schon damals die Verwaltung auf, ihr Handeln aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs zu verstärken und zu optimieren. Die einmalig erfolgte Ansprache der Anwesenden durch Ordnungskräfte sei auszudehnen mit dem Ziel, dass vom Brüsseler Platz spätestens ab 24 Uhr, sowohl wochentags als auch am Wochenende, keine Lärmbelästigungen ausginge.

Der Zeitpunkt 24 Uhr wäre von Seiten der Anwohner ein erhebliches Entgegenkommen an die Nutzer des Platzes, da es einen Rechtsanspruch auf Ruhe ab 22 Uhr gibt. Im Gegenzug muss von Seiten der Nutzer jedoch sicher gestellt werden, dass ab 24 Uhr jedwede Nutzung, die zu Lärm führt, unterbliebe.

Wird von Seiten der Nutzer dahingehend keine Einigung erzielt, wäre durch Klageerhebung die Ruhestellung ab 22 Uhr die Folge. (Auszug aus der Pressemitteilung vom 30. Januar 2012)

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