Fußball-EM

Fußball-Deko am Haus, Rudelgucken im Garten: Was ist erlaubt?

Die Fußball-Europameisterschaft steht vor der Tür – im wahrsten Sinne des Wortes, schließlich ist Deutschland diesmal Gastgeber. Viele möchten dann sicher Haus oder Wohnung dekorieren und Freunde zur EM-Party einladen. Mit etwas Rücksichtnahme auf die Nachbarn steht ungetrübtem Fußballvergnügen nichts im Wege.

 

Deko am Haus

„Fußballfans dürfen ihr Haus natürlich zur EM dekorieren – egal ob sie Mieter oder Eigentümer sind“, sagt Vorstandsvorsitzender Konrad Adenauer. Er gibt nur eines zu bedenken: „Fahnen, Wimpel oder Girlanden müssen so angebracht werden, dass sie nicht herunterfallen und jemanden verletzen oder zum Beispiel Autos beschädigen können.“ Wer zur sicheren Befestigung etwa einen Haken an der Fassade anbringt, greift in die Bausubstanz ein. „Dafür benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters“, erinnert Adenauer.

Wer eine große Fahne aufhängen möchte, sollte außerdem darauf achten, dass davon nicht die Fenster der Nachbarn verdeckt werden. „Wir empfehlen auch während der Europameisterschaft immer Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Das gelte besonders für die EM-Party daheim, auf dem Balkon oder im Garten: „Für Public Viewing während der Fußball-EM sind die Lärmschutzregeln zwar gelockert worden“, erklärt Tewes. „Das gilt allerdings nicht für den privaten Bereich. Zuhause müssen Fußballfans daher die Spielregeln einhalten und ab 22 Uhr die Nachtruhe weniger fußballbegeisterter Nachbarn beachten.“

 

Nachtruhe

Gut zu wissen, denn 26 der 51 EM-Partien werden erst um 21:00 Uhr angepfiffen. Bei früheren Spielen an Sonntagen ist die bundesweit von 0 bis 24 Uhr geltende Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten. „Zu den festgelegten Ruhezeiten sind Geräusche tagsüber auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Hier sollte die Grenze von 40 Dezibel nicht überschritten werden“, sagt Adenauer. Er empfiehlt grundsätzlich, vor der Fußball-Party mit den Nachbarn zu sprechen, damit sie sich darauf einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen können.

 

Public Viewing

„Vielleicht schaut man sich die Spiele auch mit den Nachbarn gemeinsam an und fiebert für seine Lieblingsmannschaft mit“, schlägt der Vorsitzende vor. „Alternativ kann es sich gerade in der Etagenwohnung anbieten, zum Public Viewing oder in die Kneipe zu gehen.“ Nur auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Sache nicht: Die Nachtruhe gehört zu den elementaren Bestandteilen einer Hausordnung. Mieter, die dagegen verstoßen, müssen mit einer Abmahnung vom Vermieter rechnen. Im Wiederholungsfall droht die Kündigung. Eigentümer können auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden.

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