Balkonkraftwerk

Ergänzung zum Mietvertrag für Stecker-PV ist sinnvoll

Kleine Steckersolaranlagen für den Balkon boomen. Immer mehr Mieter wollen sich die Geräte zulegen, die gelegentlich auch in Supermärkten günstig angeboten werden. Doch der Vermieter muss gefragt werden und sollte sich vertraglich absichern.


Ohne die Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter sich keine Solarzellen zulegen. Das gilt auch für die inzwischen zeitweise in Supermärkten angebotenen Steckersolargeräte. Unser Vorstandsvorsitzende Konrad Adenauer erklärt:

„Vermieter sollten beim Erteilen der Erlaubnis darauf achten, dass die Anlage sicher angebracht wird, damit sie auch bei Sturm nicht herunterfallen kann. Sie darf die Hauselektrik nicht überlasten und bei einer vermieteten Eigentumswohnung muss der Vermieter die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen, bevor er sein Okay geben darf, weil das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert wird.“ 

Wenn all das bedacht werde, spreche nichts dagegen, die kleine Solaranlage zu erlauben.

„Um sich rechtlich abzusichern, empfehlen wir Vermietern dringend, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag über die Installation eines Balkonkraftwerks abzu-schließen“, rät Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Er erklärt zum Hintergrund: „Mit einer solchen Zusatzvereinbarung können Vermieter unter anderem von der Stecker-PV-Anlage ausgehende Haftungsrisiken sowie die mit dem Betrieb verbundenen Pflichten auf die Schultern der Mieter legen. Dabei ist es unter anderem sinnvoll, die Mieter zu verpflichten, einen Versicherungs-schutz für die Anlage abzuschließen.“

Ohne solche Vorkehrungen könnten Vermieter nämlich auf Schäden sitzen bleiben, die durch die Mini-PV-Anlage entstehen können. Da die Mieter den Nutzen aus der Anlage ziehen, sollten sie auch die damit verbundenen Risiken tragen. „Vermieter sollten nicht blindlings die Erlaubnis erteilen, wenn ihr Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchte. Schon gar nicht mündlich beim kurzen Plausch im Treppenhaus. Besser wenden sie sich zuerst an den örtlichen Verein von Haus & Grund“, rät Tewes. Die Ortsvereine können Mitgliedern mit rechtlicher Beratung bei der rechtssicheren Ergänzung des Mietvertrages helfen und spezielle Vordrucke für diesen Zweck empfehlen, die inzwischen erhältlich sind.

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