Schonzeit für Gehölze
Alles, was Sie über die Schonzeit wissen sollten
1. Was ist die Schonzeit für Gehölze
Die Schonzeit für Gehölze ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der das Schneiden oder Roden von Bäumen und Sträuchern nicht gestattet ist, um die Lebensräume von Tieren, insbesondere von Vögeln, zu schützen. Diese Schonfrist soll sicherstellen, dass während der Fortpflanzungszeit von Vögeln und anderen Tieren keine Nester zerstört oder die Tiere gestört werden.
2. Warum gibt es eine Schonzeit für Gehölze?
Die Schonzeit für Gehölze dient dem Schutz von Tieren, die in Bäumen und Sträuchern brüten. Besonders während der Brutzeit können Vögel, Insekten und andere Tiere in ihren Nestern gestört werden, was negative Auswirkungen auf ihre Fortpflanzung und das Überleben der Jungtiere hat. Aus diesem Grund ist das Schneiden von Gehölzen in dieser Zeit untersagt.
3. Wann gilt die Schonzeit für Gehölze?
In Deutschland ist die Schonzeit für das Schneiden von Gehölzen im Wesentlichen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Der Zeitraum, in dem keine Gehölze zurückgeschnitten oder entfernt werden dürfen, reicht in der Regel von März bis Ende September.
Konkrete Regelungen:
- Vögel und Nester: Zwischen dem 1. März und dem 30. September darf kein Gehölz geschnitten werden, um Störungen der Brut- und Aufzuchtzeit zu vermeiden. In diesem Zeitraum sind auch das Zerschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie das Entfernen von Gehölzen grundsätzlich verboten, wenn sich darin Vögel oder andere Tiere aufhalten.
- Ausnahmen: In einigen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, etwa wenn Bäume krank oder gefährlich sind und unbedingt entfernt werden müssen. In solchen Fällen muss jedoch nachgewiesen werden, dass keine Brutstätten betroffen sind.
4. Welche Gehölze sind betroffen?
Die Schonzeit betrifft alle Gehölze, die als Brutstätten für Vögel und andere Tiere dienen können. Dies umfasst unter anderem:
- Bäume: Besonders Bäume mit einem großen Kronendach, in denen Vögel nisten.
- Sträucher und Hecken: Auch diese können Brutplätze für Vögel bieten, vor allem wenn sie dicht und verwildert sind.
Tipp: Wer unsicher ist, ob ein Baum oder Strauch ein Brutnest enthält, sollte es vor dem Schnitt genau untersuchen oder einen Fachmann zu Rate ziehen.
5. Was darf während der Schonzeit gemacht werden?
- Pflegemaßnahmen an Gehölzen: Einige Pflegemaßnahmen, wie das Entfernen von Totholz oder das Schneiden von kranken Ästen, sind auch während der Schonfrist erlaubt, wenn dadurch keine Brutstätten gestört werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass Vögel oder ihre Nester nicht gefährdet werden.
- Rückschnitt nach der Schonfrist: Nach dem 30. September kannst man Gehölze wieder schneiden oder entfernen, ohne eine mögliche Brutzeit zu gefährden.
6. Was passiert, wenn man gegen die Schonzeit verstößt?
Wer gegen die Schonzeit für Gehölze verstößt, riskiert hohe Bußgelder. Die Störung von brütenden Vögeln oder das Zerstören von Nestern kann außerdem als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden, was zusätzliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall drohen Strafen bis zu 50.000 Euro oder sogar Haftstrafen, wenn durch das Entfernen von Gehölzen Vögel oder andere Tiere in ihrer Fortpflanzung erheblich gestört werden.
7. Was tun, wenn man Bäume oder Sträucher im Frühling schneiden muss?
- Vorabkontrolle: Sicherstellen, dass keine Tiere oder Nester in den Gehölzen sind. Bei Bedarf kann ein Expertenrat hilfreich sein, etwa durch einen Naturschutzverein oder einen Förster.
- Dokumentation: Nach Möglichkeit festhalten, dass keine Nester betroffen sind – das kann helfen, im Zweifelsfall rechtliche Probleme zu vermeiden.