Betriebskosten

Unsere Expertin beantwortet Ihre Fragen zur Abrechnung

Zum Jahresende wird die Zeit immer knapper, wenn es um die Betriebskostenabrechnung für die Mieter geht. Viele Vermieter möchten die Abrechnung zudem selbst erstellen, deshalb hat unsere Expertin Maja Jankwitz Ihre wichtigsten Fragen hierzu beantwortet.

1. Was muss man als Vermieter generell bei den Betriebskosten bedenken?

Geben Sie die Wohnfläche im Mietvertrag korrekt an und passen Sie den Umlageschlüssel bei Eigentumswohnungen an die Hausgeldabrechnung an. Zusätzliche Umlegungsposten sollten handschriftlich ergänzt werden, um spätere Kostenumlagen zu ermöglichen. Reparaturen sind meist nicht umlegbar und das Wirtschaftlichkeitsprinzip sollte stets beachtet werden. Eigentümerwechsel beachten: Für die Betriebskostenabrechnung ist der Eigentümer zum Ende des Abrechnungszeitraums zuständig.

2. Was sollte man beachten, wenn man die Abrechnung selbst erstellt?

Um Fehler zu vermeiden, sollten Gesamtkosten, Umlageschlüssel und Vorauszahlungen korrekt angegeben werden. Versäumen Sie nicht die Abrechnungsfrist von einem Jahr, da nach Fristablauf keine Korrekturen oder Nachforderungen möglich sind.

3. Welche Unterlagen sollten für die Abrechnung bereitliegen?

Bereiten Sie Kostenbelege laut Betriebskostenverordnung, Mietverträge, Vorauszahlungsbelege und Heizkostenabrechnungen (bei externer Dienstleistung) vor. Bei Eigentumswohnungen sollte die Hausgeldabrechnung ebenfalls vorliegen.

4. Warum sollten Eigentümer die Profis der Verlags- und Service GmbH rechnen lassen?

Ein professioneller Abrechnungsservice entlastet den Eigentümer und vermeidet formelle Fehler. Mit einem Siegel wird zudem eine professionelle und rechtskonforme Darstellung gegenüber Mietern gewährleistet.

5. Wie kann man die Jahresendhektik bei der Kostenberechnung vermeiden?

Reichen Sie frühzeitig alle vorhandenen Unterlagen ein, auch wenn noch einige Dokumente fehlen. Sollte die Jahresverbrauchsabrechnung nicht vorliegen, kann eine Simulationsrechnung hilfreich sein. Informieren Sie Dienstleister bei Mieterwechsel zeitnah.

 

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