Schuhe im Treppenhaus
Ist das Abstellen vor der Haustür erlaubt?
Das Treppenhaus zählt nicht zur Mietsache, sondern ist eine gemeinschaftliche Verkehrsfläche, die von allen Bewohnern eines Mehrfamilienhauses genutzt wird. Daher muss das Treppenhaus grundsätzlich frei von jeglichen Gegenständen bleiben.
Das Treppenhaus darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden, also als Zugang für Bewohner zu ihren jeweiligen Wohnbereichen. Dieser Zweck darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Verkehrssicherungspflicht für Gemeinschaftsflächen obliegt dem Vermieter. Das heißt, Vermieter müssen dafür sorgen, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben und niemand durch Gegenstände im Treppenhaus behindert wird.
Eine eindeutige Regelung zum Thema „Schuhe im Hausflur“ gibt es im Mietrecht aber nicht. Ein kurzzeitiges Abstellen ist jedoch laut vieler Urteile zulässig.
Ob Schuhe im Hausflur erlaubt oder verboten sind, ist somit letztendlich eine Einzelfallentscheidung und von den Gegebenheiten vor Ort, den Bestimmungen im Mietvertrag und der Hausordnung abhängig.