Brandschutz
Advent, Advent, die Wohnung brennt...
Letztes Jahr mussten im Dezember in Deutschland nach Angaben der Versicherungswirtschaft rund 6.000 zusätzliche Brände gelöscht werden, dadurch entstanden Schäden von 27 Millionen Euro. Was Eigentümer und Mieter zum Brandschutz tun sollten.
In der Advents- und Weihnachtszeit brennt es in Deutschlands Haushalten besonders oft. Daran erinnert der Verband und ruft zur Vorsicht auf: „Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben“, mahnt Vorstandsvorsitzende Konrad Adenauer. „Das klingt banal, aber nach den Erkenntnissen der Versicherungswirtschaft sind außer Acht gelassene Kerzen eine besonders häufige Brandursache. Speziell Adventskränze und Weihnachtsbäume geraten oft in Brand.“
Gerade am Weihnachtsbaum sollte man zu elektrischen Lichterketten greifen. „Es gibt auch längst LED-Kerzen für den Adventskranz, die das Flackern echter Kerzen imitieren und täuschend echt aussehen, den Kranz aber eben nicht entzünden können“, rät Adenauer. Wo doch echte Kerzen funkeln, sollten keine brennbaren Stoffe in der Nähe sein, wie etwa Vorhänge. Ständige Aufmerksamkeit sollte man zudem Kindern und Haustieren widmen, wenn Kerzen im Raum brennen.
Es empfiehlt sich außerdem, alle Rauchwarnmelder im Haus auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. Dazu reicht ein Knopfdruck. „Die Geräte sind in Nordrhein-Westfalen für Schlafräume und Flure, die als Rettungswege dienen, gesetzlich vorgeschrieben, aber auch in anderen Wohnräumen empfehlenswert“, erklärt der Vorstandsvorsitzende. Die Rauchmelder warnen frühzeitig vor einem Brandausbruch und helfen dadurch, Schäden zu minimieren und Leben zu retten.
„Bis zum 31. Dezember 2016 mussten alle Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden“, erinnert Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. „Die damals fristgerecht installierten Geräte sind inzwischen schon ziemlich alt. Umso wichtiger ist es, eine Funktionsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis die Batterie oder bei fest installierter Batterie das ganze Gerät auszutauschen.“ Für Mietwohnungen gilt: Mieter müssen für Funktionsprüfung, Wartung und Batteriewechsel sorgen, sofern der Vermieter das nicht selbst übernimmt. Für die Anschaffung eines neuen Rauchmelders ist allerdings der Vermieter zuständig.